Unsere Allgemeinen

Geschäftsbedingungen

Unser Kleingedrucktes für den Hotelbetrieb

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOLEBROMINO Tourismus GmbH für den Hotelbetrieb

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Hotelbetrieb der SOLEBROMINO Tourismus GmbH (Schloss mit Park Kaarz). Für Veranstaltungen gelten gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen.

Der Vertragspartner des Hotels wird nachfolgend Gast genannt, die SOLEBROMINO Tourismus GmbH wird Hotel genannt. Der Hotelvertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes vom Gast, innerhalb der Optionsfrist, zustande. Innerhalb der Optionsfrist ist das Hotel berechtigt vom Angebot zurück zu treten.

2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag, Angebotsbestätigung.

2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB nicht in Kraft tritt, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Dies bedarf der Schriftform.

3.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

3.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

4.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind direkt beim Check out zu bezahlen, es sei denn es wurde eine andere Regelung schriftlich vereinbart. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gastes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 4.6 und/oder Ziffer 4.7 geleistet wurde.

4.9 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

Bei Vertragsschluss  kann das Hotel eine Anzahlungsleistung gegenüber dem Gast in Höhe von bis zu 100 % des Gesamtpreises erheben. Die Anzahlung ist entweder direkt bei Buchungsabschluss zu tätigen oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung mit den üblichen Zahlungsmitteln zu leisten.

6.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

6.2 Zwischen dem Hotel und dem Gast gelten folgende Rücktrittsbedingungen bei Individualbuchungen bis 4 Zimmer:

6.2.1 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag mehr als 14 Tage vor Ankunft, entstehen dem Gast keine Kosten.

6.2.2 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 14 bis 7 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 30 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.

6.2.3 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 6 bis 4 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 50 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.

6.2.4 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 3 bis 0 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 80 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.

6.3 Gruppenbuchungen ab 5 Zimmer können bis 6 Wochen vor Anreise kostenfrei storniert werden.

6.3.1 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag mehr als 6 Wochen vor Ankunft, entstehen dem Gast keine Kosten.

6.3.2 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 6 Wochen bis 21 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 30 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.

6.3.3 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 20 bis 10 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 50 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.

6.3.4 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 9 bis 0 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 80 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen. 5.3.5 Bei Rücktritt einzelner Zimmer einer Gruppenbuchung gelten die Regelungen 6.2 bis 6.2.4. Dies gilt bis maximal 33% der gebuchten Zimmer.

7.1 Wird eine gemäß Ziffer 4.6 und/oder Ziffer 4.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2.2 vorliegt. 

7.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

8.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

8.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

8.4 Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Gast eine Rechnung über eine außerordentliche Reinigung in Rechnung zu stellen. Dies liegt im Ermessen der Hotelleitung.

9.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.

Gutscheine können lediglich für hoteleigene Leistungen in dem auf dem Gutschein vermerkten Hotel eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen in dem jeweiligen Hotel genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich und sie sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten verantwortlich, an welche der Gutschein versendet werden soll. Im Falle von Preisänderungen wird die Differenz bei Einlösung des Gutscheines in Rechnung gestellt.

Die mietweise überlassenen Hotelzimmer zur Beherbergung, alle öffentlichen Bereiche im Inneren der Hotelanlage sind Nichtraucher-Bereiche, in denen das Rauchen untersagt ist. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadenersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers oder anderer Räumlichkeiten einen Betrag in Höhe von 100 Euro zu verlangen. Dieser Schadenersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren Schaden nachweist.

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung vom Hotel. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück vom Hotel ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von 15 € pro Nacht an. Ausnahmen sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

13.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedienungen (AGB’s) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter SOLEBROMINO Tourismus GmbH. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

13.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

13.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist SOLEBROMINO Tourismus GmbH, Obere Dorfstraße 6 in 19412 Kaarz. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Schwerin.

13.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Unser Kleingedrucktes für den Veranstaltungsbetrieb

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOLEBROMINO Tourismus GmbH für Veranstaltungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen der gesamten SOLEBROMINO Tourismus GmbH (Schloss mit Park Kaarz). Falls nicht ausdrücklich erwähnt, wie in Punkt 5.1, finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelbetrieb keine Anwendung.

Der Vertragspartner des Hotels wird nachfolgend Gast genannt, die SOLEBROMINO Tourismus GmbH wird Hotel genannt. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes vom Gast, innerhalb der Optionsfrist, zustande. Innerhalb der Optionsfrist ist das Hotel berechtigt vom Angebot zurück zu treten.

2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht in Kraft tritt, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Dies bedarf der Schriftform.

3.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

3.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 10 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

4.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind direkt beim Check out zu bezahlen, es sei denn es wurde eine andere Regelung schriftlich vereinbart. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gastes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 4.6 und/oder Ziffer 4.7 geleistet wurde.

4.9 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

5.1 Zwischen dem Hotel und dem Gast gelten folgende Storno-/Rücktrittsbedingungen für die vereinbarten Leistungen (für Zimmerreservierungen für Veranstaltungen gelten die Storno- und Rücktrittsbedingungen in den AGB’s für den Hotelbetrieb in den Punkten 5.2 bis 5.3.4):

5.1.1 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag mehr als 4 Wochen vor der Veranstaltung, entstehen dem Gastes keine Kosten.

5.1.2 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 4 Wochen bis 14 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 30 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.

5.1.3 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 13 bis 5 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 50 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.

5.1.4 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 4 bis 2 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 80 % der vereinbarten Leitungen zu zahlen.

5.1.5 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 1 bis 0 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 100 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.

6.1 Wird eine gemäß Ziffer 4.5 und/oder Ziffer 4.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; 
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 
der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; 
ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt. 
6.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

7.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, dies muss schriftlich erfolgen, sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl.

7.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

7.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

9.1 Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

9.3 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Gastes zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

11.1 Sofern der Gast Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 11.2 Das Hotel kann vom Gast die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist SOLEBROMINO Tourismus GmbH, Obere Dorfstraße 6 in 19412 Kaarz. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort Schwerin.

12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Extras & Preise

Hier kommt alles Gute zusammen

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Kategorie

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ab 140,00 €

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ab 150,00 €

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ab 180,00 €

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74,00 € (pro Person)

84,00 € (pro Person)

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5,00 € (pro Person)

10,00 € (pro Person)

5,00 € (pro Person)

Glücksmomente Frühling

Das Frühlingserwachen verdient eine Zugabe

Buchbar vom 1. März bis 31. Mai

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45,00 € pro Boot

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Glücksmomente Sommer

Damit die Sommertage noch länger werden

Buchbar vom 1. Juni bis 31. August

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10,00 € pro Person

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28,00 € pro Person

Glücksmomente Herbst

Das Laub fällt. Die Laune steigt

Buchbar vom 1. September bis 30. November

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10,00 € pro Person

Glücksmomente Winter

Glücksmomente für noch mehr Gemütlichkeit

buchbar vom 1. Dezember bis 28. Februar

Buchen Sie am besten schon vor Ihrer Anreise. Buchungen während Ihres Aufenthaltes versuchen wir gern einzurichten. Und falls Sie noch eine besondere Idee haben – wir erfüllen viele weitere Wünsche, die nicht auf der Liste stehen. 

Lagerfeuer

10,00 € pro Person

Hinzubuchbare Glücksmomente

Versüßen Sie sich Ihren Aufenthalt mit vielen kleinen unvergesslichen Augenblicken.

Extras & Preise

Hier kommt alles Gute zusammen

Was hier und jetzt bei uns passiert

Liebe Gäste,

Am Sonntag, den 21. Mai 2023 findet die offizielle Eröffnung der Kunstausstellung im Park von Schloss Kaarz "Frei erfunden! Das Grüne Zitat" statt. Wir freuen uns auf viele interessierte Menschen in unserem schönen Schlosspark.

Vorfreudige Grüße,

Eure Glücksbringer
von Schloss Kaarz

Sie sind nur noch einen Augenblick
von Ihrem Glücksmoment entfernt

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