Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schlosskaarz.de. Als Hotel sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Die SOLEBROMINO Tourismus GmbH ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Teile von Grafiken, die zum Verständnis von Inhalten erforderlich sind, weisen kein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben auf.
- Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1
- Mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern eines Textes, kann Text nicht ohne Assistenztechnologie um bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren geht.
- Es gibt keinen Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen, die auf verschiedenen Webseiten wiederholt werden.
- Innerhalb des Satzes von Webseiten existiert lediglich eine einzige Methode, um eine bestimmte Webseite aufzufinden.
- Wenn die Webseite der Reihe nach navigiert wird, erhalten fokussierbare Komponenten den Fokus in einer unlogischen oder willkürlichen Reihenfolge, welche die Bedeutung der Inhalte missachtet und die Bedienbarkeit der Seite erheblich einschränkt.
- Nicht jede durch Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle hat einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist.
- Die Größe des Ziels für Zeigereingaben beträgt nicht 24 mal 24 CSS-Pixel.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.01.2026 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.01.2026 durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 19.01.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Ihr habt eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmt mit uns Kontakt auf. Wir erklären euch, welche Barrieren bestehen. Ihr könnt euch informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten eure Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für euer Feedback.
Durchsetzungsverfahren
Ihr seid mit der Bearbeitung eures Anliegens nicht zufrieden? Oder ihr habt innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf euer Feedback erhalten? In diesem Fall könnt ihr bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf euren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für euch als Beschwerdeführer kostenlos. Ihr benötigt keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Eure Beschwerde könnt ihr wie folgt melden. Bitte teilt dafür euren Namen, eure Anschrift, die Website sowie den Beschwerdegrund mit.
Per E-Mail an: urlaub@schlosskaarz.de oder ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V Werderstraße 124, 19055 Schwerin
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V findet ihr unter: www.barrierefreies-web-mv.de.